Kaufvertrag Auto

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Inhaltsverzeichnis

1. Kaufvertrag Download

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Hier können Sie sich unseren vorgefertigten Kaufvertrag Downloaden.

➡️ Der Download und die Verwendung sind Kostenlos. 

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2. Privater Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges

Auto Privatverkauf das ist zu beachten Bild

Wenn der Kauf eines neuen Autos ins Haus steht, muss meist das alte Auto verkauft werden.

Beim Kauf eines gebrauchten Autos von einer Privatperson zu einer anderen gibt es einiges zu beachten.

Viele Probleme können bei einem Autoverkauf zwischen Privatpersonen mit einem Kaufvertrag einfach aus dem Weg geräumt werden.

Ein Kaufvertrag bietet dem Käufer und dem Verkäufer Sicherheit beim privaten Autoverkauf.
Wenn der Kaufvertrag richtig ausgestellt wird, kann später nicht nachverhandelt oder gegen den Kauf geklagt werden.

Und etwaige Unstimmigkeiten lassen sich mithilfe eines guten Kaufvertrages auch lösen.

Einen Kaufvertrag bieten wir Ihnen zum Download an, als Word Dokument oder PDF Datei, außerdem gibt es noch andere wichtige dinge die beim Kauf und Verkauf beachtet werden müssen.

3. Tipps für Private Auto Verkäufer

Tipps zum Auto verkauf Bild

Damit der PKW zu einem möglichst guten Preis verkauft werden kann, sollte der Verkäufer sich an einige Regeln halten.

Zuerst sollte er sein Auto gründlich von innen und außen reinigen, denn der erste Eindruck ist beim Autoverkauf oft der entscheidende Augenblick. 

Wenn möglich, lassen Sie das Auto angemeldet, damit der mögliche Käufer eine Probefahrt darin machen kann.

Falls das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, können Sie von der Zulassungsstelle befristete Kennzeichen für eine Probefahrt gegen eine Gebühr erhalten.

Sie sollten bei der Probefahrt zur Sicherheit als Beifahrer mitfahren. 

Lassen Sie sich vor der Probefahrt den Führerschein des möglichen Käufers zeigen.

Falls Sie nicht bei der Probefahrt mitfahren, behalten Sie sich ein Pfand, wie beispielsweise den Personalausweis zur Sicherheit zurück und händigen Sie dem möglichen Käufer nicht schon für die Probefahrt beide Kfz-Schlüssel aus.

Vereinbaren Sie vor der Probefahrt eine schriftliche Haftungsvereinbarung. 

Wenn Ihr Fahrzeug in der Vergangenheit in einen Unfall verwickelt war, haben Sie die Pflicht, den Käufer darüber zu informieren.

Außerdem sollte der Unfall im Kaufvertrag vermerkt werden. 

Verkaufen Sie Ihr Auto möglichst nur gegen Bargeld, denn Schecks könnten nicht gedeckt sein.

In diesem Fall gilt „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist aber besser“. 

Wenn Sie nicht der erste Besitzer des Autos sind, das Sie privat verkaufen möchten, sollten Sie im Kaufvertrag unter der Laufleistung des Fahrzeuges den Zusatz „laut Tacho“ oder „soweit bekannt“ hinzufügen. 

Sorgen Sie dafür, dass das Auto so schnell wie möglich umgemeldet beziehungsweise abgemeldet wird.
Wenn der Vertrag abgeschlossen ist, sollten Sie Ihre Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf informieren. 

Wenn Sie sich den Auto verkauf einfacher machen wollen, können Sie sich auch an Pkw Held wenden.

Dabei handelt es sich um eine Auto-Verkaufs-Plattform, die Autos von privat aufkauft.

Pkw Held zahlt dem Verkäufer den höchst möglichen Preis für das Fahrzeug. Der Autoverkauf läuft so sicher, ohne Stress und ohne Komplikationen ab.

4. Tipps für Private Auto Käufer

Tipps zum Auto Kauf Bild

Wenn Sie ein Auto gefunden haben, das Ihren Vorstellungen entspricht, sollten Sie eine Besichtigung und eine Probefahrt mit dem Käufer vereinbaren.

Wenn Sie jemand kennen, der sich gut mit Autos auskennt, sollten Sie die Person bitten, Sie beim Kauf zu begleiten.

Ansonsten können Sie sich vorab im Internet über bekannte Macken oder Mängel des Autos, das Sie kaufen wollen, informieren.

Machen Sie sich eine kleine Checkliste und achten Sie bei der Besichtigung besonders auf diese Mängel. 

Auch als Laie können Sie die Begutachtung des Autos selbst vornehmen.

Das sollte bei Tageslicht geschehen, damit alles besser erkennbar ist. Vorschäden können Sie an abweichenden Spaltmaßen, verschiedenen Lackfarben oder Dellen an den Felgen leicht erkennen.

Gespachtelte Stellen können mit einem Magneten, der ans Blech gehalten wird, erkannt werden. 

Ein extrem sauberer Motorraum könnte darauf hinweisen, dass vor der Besichtigung eine Motorwäsche gemacht wurde, um beispielsweise einen Ölverlust zu überdecken.

Fragen Sie in diesem Fall beim Verkäufer nach. Überprüfen Sie, dass die Fahrgestellnummer mit den Kfz-Papieren übereinstimmt. 

Schauen Sie, so weit es geht, auch unter das Auto. Mängel wie zerrissene Achsmanschetten, Öl am Unterboden, Rostlöcher oder ein kaputter Auspuff sind leicht zu erkennen. 

Begutachten Sie auch den Innenraum. Wie sehen die Sitzbezüge, das Lenkrad, die Pedal Gummis und der Kupplungshebel aus. 
Wenn das Fahrzeug Ihnen immer noch zusagt, sollten Sie eine Probefahrt machen.

Wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet wurde, können bei der Zulassungsstelle befristete Kennzeichen für die Probefahrt besorgt werden. 

Bei der Probefahrt sollten sie darauf achten, ob der Motor zieht, ob die Bremsen ordnungsgemäß funktionieren, wie die Lenkung anspricht und ob alle Systeme funktionieren. 

Achten Sie darauf, ob etwas klappert oder ob das Fahrzeug merkwürdige Geräusche macht. 

Außerdem sollten Sie auch darauf achten, ob das Fahrzeug ihnen von der Rundumsicht, der Sitzbequemlichkeit, der Fahrsicherheit und der Sicht auf die Instrumente zusagt.

Es ist wichtig, dass Sie sich in dem Fahrzeug wohlfühlen, denn Sie wollen es ja bestimmt länger behalten. 

Sie können auch eine unabhängige Expertenmeinung zum Zustand des Fahrzeuges bei einer Prüforganisation wie KÜS, TÜV, DEKRA oder einer Kfz-Werkstatt einholen.

Die technische Bewertung kosten etwa 100 Euro. 

Wenn das Fahrzeug Ihnen nach der Besichtigung und Probefahrt immer noch zusagt und Sie es kaufen möchten, verhandeln Sie mit dem Verkäufer über den Preis.

Meist hat sich der Verkäufer beim Angebot einen finanziellen Spielraum gelassen.

Auch etwaige Mängel, die Sie entdeckt haben, können Sie in diese Verhandlungen einfließen lassen.

Lassen Sie den Verkäufer im Kaufvertrag zusichern, dass Zubehörteile im Kaufpreis enthalten sind. 

Wenn Sie sich dann mit dem Verkäufer geeinigt haben, sollten Sie und der Verkäufer einen Kaufvertrag abschließen. 

Ein Kaufvertrag Auto Muster können auf unserer Webseite heruntergeladen beziehungsweise ausgedruckt werden. 

5. Was gibt es im Kaufvertrag zu beachten?

Kaufvertrag das sollten sie beachten Bild

Durch den Kaufvertrag erleichtern Sie die Kaufabwicklung und sorgen für beide Parteien für Rechtssicherheit.

Sie sollten den Kaufvertrag in zwei Ausfertigungen ausfüllen, von denen eine beim Verkäufer verbleibt und eine dem Käufer ausgehändigt wird.

Wenn der Verkäufer nicht auch der Halter des Fahrzeuges ist, sollte eine Verkaufsvollmacht vorliegen.

Beim Ausfüllen des Vertrages sollten beide Parteien auf die folgenden Punkte achten: 

Die persönlichen Daten von Verkäufer und Käufer sollten den Angaben ihrer Ausweispapiere entsprechen.

Das ist eine rechtliche Vorschrift. Etwaige Mängel und Schäden am Fahrzeug sollten ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten werden.
Der Verkäufer ist dazu rechtlich verpflichtet.

 Achten Sie darauf, dass der Kaufvertrag den Ausschluss der Sachmängelhaftung enthält. Damit ist der Verkäufer von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen befreit. 

Weiterhin sollte die Zusatzausstattung und sonstiges Kfz-Zubehör im Auto Kaufvertrag vermerkt werden.

Es ist wichtig, dass das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe vermerkt wird. Das ist wichtig, falls der Käufer vor der Ummeldung des Fahrzeuges einen Unfall mit dem Fahrzeug hat.

Der Käufer sollte den Empfang des Autos, der Autoschlüssel und der Fahrzeugpapiere mit der HU-Bescheinigung und allen sonstigen Dokumenten, wie beispielsweise Nachweise über Zubehör, bestätigen. 

Zusammenfassend kann noch einmal gesagt werden: 
Der Auto Kaufvertrag ist nur mit vollständigen Angaben zu Verkäufer und Käufer und über das Fahrzeug rechtskräftig. 

Das Fahrzeug sollte bei Übergabe bar bezahlt werden. 

Schließen Sie als Privatverkäufer die Sachmängelhaftung aus. (Achten Sie darauf, wenn Sie eine Kaufvertrag Auto Vorlage benutzen). 

Halten Sie alle Zusicherungen wie Ausstattungsmerkmale, Importfahrzeug, etc. im Kaufvertrag fest. 

Falls Sie das Fahrzeug nicht abgemeldet verkaufen, füllen Sie eine Erklärung für die Zulassungsstelle und die Kfz-Versicherung aus. 
Übergeben Sie alle zum Fahrzeug gehörenden Unterlagen und Schlüssel. 

Der Käufer ist verpflichtet, das gekaufte Fahrzeug unverzüglich bei der Zulassungsstelle umzumelden.

6. Welche Dokumente sind für den Käufer & Verkäufer wichtig?

Autokauf Dokumente Bild

Käufer

Damit das Fahrzeug nach Abschluss des Kaufvertrages in den Besitz des Käufers übergehen kann und bei der Zulassungsstelle umgemeldet werden kann, benötigt der Käufer die folgenden Dokumente:

Verkäufer

Der Verkäufer benötigt die folgenden Dokumente als Nachweis, dass das Fahrzeug verkauft wurde:

7. Gewährleistungspflicht (BGB)

Autoverkauf ohne Gewährleistung Bild

Der wichtigste Punkt bei einem Auto verkauf zwischen Privatleuten ist die Gewährleistung.

Diese besagt, dass ein Verkäufer nach der Aushändigung des Fahrzeuges ein Jahre lang für Fahrzeugmängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufes bereits vorlagen, aufkommen muss. 

Obwohl diese Klausel beim privaten Auto verkauf eine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungspflichten darstellt, ist der Verkäufer jedoch nicht gänzlich von allen Ansprüchen entbunden. 

Ein privater Autoverkäufer ist dazu verpflichtet, den Käufer alle am Fahrzeug vorliegenden Mängel aufmerksam zu machen und diese im Kaufvertrag zu vermerken.

Im Paragraf 444 des BGB steht dazu: 
„Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“ 

Wenn Ihr Fahrzeug also vor dem Verkauf in einen Unfall verwickelt war, dürfen Sie diesen als Verkäufer nicht verschweigen.

Das Verschweigen des Unfalles würde eine arglistige Täuschung bedeuten, die die Entscheidung des Käufers möglicherweise nachteilig beeinflussen konnte.

Daher wäre der Kaufvertrag nachträglich anfechtbar und im schlechtesten Fall müsste der Verkäufer den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten. 

Für nicht vorhandene Schäden muss der Verkäufer durch Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag nicht haften.

Der Käufer bestätigt durch seine Zustimmung dazu, dass er das Fahrzeug so kauft, wie er es besichtigt hat und für den Verkäufer keine weitere Haftung besteht.

Es besteht noch die Möglichkeit Ihr Fahrzeug ohne Gewährleistung zu verkaufen, sie sind somit aus allen möglichen Schadensersatzansprüchen befreit.

Wir als Gewerbliche Käufer kaufen Ihr Fahrzeug ohne jegliche Gewährleistung, bieten Sie uns Ihr Auto einfach an.
Dazu können Sie unser Online Formular benutzen.

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